11. 3. Antrag beim Jobcenter
Also ging ich am Tag nach der Entlassung zum Jobcenter und wollte mir meinen Antrag holen. Da ich ja ein
halbes Jahr gearbeitet habe, musste ich einen Neuantrag ausfüllen. Ich wurde aber wieder weggeschickt, weil die
zuständige Sachbearbeiterin nicht anwesend war. Ich solle dann den Tag darauf nochmals erscheinen. Ich am
darauffolgenden Tag wieder hin. Hatte alle Unterlagen für einen Neuantrag dabei. Die Sachbearbeiterin schaute
mich zum einen menschenverachtend an und zum anderen pfefferte sie mich an, dass ich ja vom vorigen Antrag
zuviel Regelsatz bekommen hätte. Ich fragte nach, wie sie darauf kommt. Sie meinte, dass sie das nach Durchsicht
meiner Kontoauszüge erkennen könne. Denn ich hätte dem Jobcenter nie eine Gehaltsabrechnung geschickt. Mein
Einwand, dass ich das selbstverständlich getan habe und das es wohl ihr Fehler sei, meinte sie in einem sehr
scharfen Ton - und das ist der O-Ton: "Ich war das nicht!!" Damit war für sie das "Gespräch" beendet, sie
drückte mir dann noch den Antrag in die Hand und gab mir einen Termin zur Wiederabgabe ca. 2 Wochen später.
Meine Gehaltsabrechnungen habe ich immerum den 10. eines Monats bekommen. Die 1. Gehaltsabrechnung habe
ich in den für Unterlagen vorhandenen Briefkasten des Jobcenters geworfen - und zwar noch vor 8 Uhr.
Außerdem hatte das Jobcenter meinen Arbeitsvertrag und das Jobcenter überwies ja auch dem Arbeitgeber diesen
Eingliederungszuschuß. Somit hatten sie das "Gehalt" 3-fach vorliegen.
Aber wie wir Hartzer alle wissen, sind Jobcenter reine Schlampläden und wenn sie nicht wollen, dann wollen sie
eben nicht.
Als ich 2 Wochen später meinen Antrag abgeben wollte, war diese Jobcenter-Mitarbeiterin im Urlaub. Und das für
längere Zeit. Der Kollege dieser Mitarbeiterin (übrigens sehr nett und freundlich) fragte, ob ich denn am nächsten
Tag wieder kommen könnte, dann geht er den Antrag mit mir durch. Da ich am nächsten Tag sowieso einen
Termin bei meinem Fallmanager hatte, habe ich zugestimmt.
Am nächsten Tag gab ich meine Unterlagen ab - es war alles soweit ok. Danach zum Fall-Manager. Die üblichen
Floskeln, Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben. Im Dezember möchte er mit mir über eine
Umschulung zur Buchhalterin sprechen, diese solle ein halbes Jahr dauern und selbstverständlich steht mir danach
die Welt offen. Diese Schulung habe ich aber schon im Vorfeld abgelehnt, weil die mir nichts bringt. Wenn diese
Schulung vorbei ist, bin ich 59. Welches Unternehmen stellt eine Buchhalterin ein, die 59 Jahre ist und frisch von
der "Schule" kommt??
Hier bei uns gibt es für den öffentlichen Nahverkehr ein sogenanntes "Sozialticket". Das ist eine vergünstigte
Monatsfahrkarte für knapp 30 Euro und muss von Sozialhilfeempfängern selbst bezahlt werden, so auch von uns
Hartzern. Außer wenn man an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt, dann übernimmt die Kosten das
Jobcenter. Vom Fall-Manager wurde mir doch tatsächlich vorgeschlagen, dass ich mir dieses Ticket holen soll. Ich
meinte, das würde sich nicht lohnen, so oft fahre ich nicht mit dem Bus. Daraufhin meinte er, dass ja wohl
Vorstellungsgespräche vorgehen. Klar meinte ich, zahlt mir das Jobcenter dieses Ticket?! Er meinte nein, das
würden sie nicht tun. Ich dachte ich bin im falschen Firm. Ich soll mir ein Sozialticket holen, es selbst bezahlen und
das Jobcenter spart schon wieder mal die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch......!!!!
Ca. 2 Wochen später bekam ich ein Schreiben der Jobcenter-Mitarbeiterin, dass ich zu viel Geld bekommen hätte
und ich solle es zurück zahlen - und zwar auf einmal, Ratenzahlungen werden nicht akzeptiert. Ich hätte bis
06.11.2014 Zeit, mich zu diesem Vorfall zu äußern. Noch am gleichen Tag habe ich einen Anwalt gefunden,
schickte ihm die Unterlagen. Er informierte sofort das Jobcenter, dass er Akteneinsicht beantragt und das sie die
Frist 06.11.2014 aussetzen sollen. Am 07.11.2014 bekam ich wiederum ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich jetzt
den Betrag zu zahlen hätte, da ich mich ja nicht zum Fall geäußert habe. Dieses Schreiben wurde von mir gleich
dem Anwalt weitergeleitet.
Zu Angelegenheit kann ich noch nicht mehr sagen, denn hierüber ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen
worden. Wenn das der Fall ist, werde ich selbstverständlich berichten.
halbes Jahr gearbeitet habe, musste ich einen Neuantrag ausfüllen. Ich wurde aber wieder weggeschickt, weil die
zuständige Sachbearbeiterin nicht anwesend war. Ich solle dann den Tag darauf nochmals erscheinen. Ich am
darauffolgenden Tag wieder hin. Hatte alle Unterlagen für einen Neuantrag dabei. Die Sachbearbeiterin schaute
mich zum einen menschenverachtend an und zum anderen pfefferte sie mich an, dass ich ja vom vorigen Antrag
zuviel Regelsatz bekommen hätte. Ich fragte nach, wie sie darauf kommt. Sie meinte, dass sie das nach Durchsicht
meiner Kontoauszüge erkennen könne. Denn ich hätte dem Jobcenter nie eine Gehaltsabrechnung geschickt. Mein
Einwand, dass ich das selbstverständlich getan habe und das es wohl ihr Fehler sei, meinte sie in einem sehr
scharfen Ton - und das ist der O-Ton: "Ich war das nicht!!" Damit war für sie das "Gespräch" beendet, sie
drückte mir dann noch den Antrag in die Hand und gab mir einen Termin zur Wiederabgabe ca. 2 Wochen später.
Meine Gehaltsabrechnungen habe ich immerum den 10. eines Monats bekommen. Die 1. Gehaltsabrechnung habe
ich in den für Unterlagen vorhandenen Briefkasten des Jobcenters geworfen - und zwar noch vor 8 Uhr.
Außerdem hatte das Jobcenter meinen Arbeitsvertrag und das Jobcenter überwies ja auch dem Arbeitgeber diesen
Eingliederungszuschuß. Somit hatten sie das "Gehalt" 3-fach vorliegen.
Aber wie wir Hartzer alle wissen, sind Jobcenter reine Schlampläden und wenn sie nicht wollen, dann wollen sie
eben nicht.
Als ich 2 Wochen später meinen Antrag abgeben wollte, war diese Jobcenter-Mitarbeiterin im Urlaub. Und das für
längere Zeit. Der Kollege dieser Mitarbeiterin (übrigens sehr nett und freundlich) fragte, ob ich denn am nächsten
Tag wieder kommen könnte, dann geht er den Antrag mit mir durch. Da ich am nächsten Tag sowieso einen
Termin bei meinem Fallmanager hatte, habe ich zugestimmt.
Am nächsten Tag gab ich meine Unterlagen ab - es war alles soweit ok. Danach zum Fall-Manager. Die üblichen
Floskeln, Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben. Im Dezember möchte er mit mir über eine
Umschulung zur Buchhalterin sprechen, diese solle ein halbes Jahr dauern und selbstverständlich steht mir danach
die Welt offen. Diese Schulung habe ich aber schon im Vorfeld abgelehnt, weil die mir nichts bringt. Wenn diese
Schulung vorbei ist, bin ich 59. Welches Unternehmen stellt eine Buchhalterin ein, die 59 Jahre ist und frisch von
der "Schule" kommt??
Hier bei uns gibt es für den öffentlichen Nahverkehr ein sogenanntes "Sozialticket". Das ist eine vergünstigte
Monatsfahrkarte für knapp 30 Euro und muss von Sozialhilfeempfängern selbst bezahlt werden, so auch von uns
Hartzern. Außer wenn man an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt, dann übernimmt die Kosten das
Jobcenter. Vom Fall-Manager wurde mir doch tatsächlich vorgeschlagen, dass ich mir dieses Ticket holen soll. Ich
meinte, das würde sich nicht lohnen, so oft fahre ich nicht mit dem Bus. Daraufhin meinte er, dass ja wohl
Vorstellungsgespräche vorgehen. Klar meinte ich, zahlt mir das Jobcenter dieses Ticket?! Er meinte nein, das
würden sie nicht tun. Ich dachte ich bin im falschen Firm. Ich soll mir ein Sozialticket holen, es selbst bezahlen und
das Jobcenter spart schon wieder mal die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch......!!!!
Ca. 2 Wochen später bekam ich ein Schreiben der Jobcenter-Mitarbeiterin, dass ich zu viel Geld bekommen hätte
und ich solle es zurück zahlen - und zwar auf einmal, Ratenzahlungen werden nicht akzeptiert. Ich hätte bis
06.11.2014 Zeit, mich zu diesem Vorfall zu äußern. Noch am gleichen Tag habe ich einen Anwalt gefunden,
schickte ihm die Unterlagen. Er informierte sofort das Jobcenter, dass er Akteneinsicht beantragt und das sie die
Frist 06.11.2014 aussetzen sollen. Am 07.11.2014 bekam ich wiederum ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich jetzt
den Betrag zu zahlen hätte, da ich mich ja nicht zum Fall geäußert habe. Dieses Schreiben wurde von mir gleich
dem Anwalt weitergeleitet.
Zu Angelegenheit kann ich noch nicht mehr sagen, denn hierüber ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen
worden. Wenn das der Fall ist, werde ich selbstverständlich berichten.