4. Beschwerde-Mail an den Landrat

Sehr geehrter Herr ......,

mein Name ist Rita Müller.......(Adresse angegeben)!

Ich zog im Oktober 2012 aus persönlich Gründen von Baden-Württemberg nach Bad Orb. Für diesen Zeitpunkt hatte ich eine Arbeitsstelle bei einer Zeitarbeit in Frankfurt. Ich muss „eigentlich“ sagen. Von dieser sollte ich in einem Call-Center eingesetzt werden. Leider hat sich das Call-Center mit seinem Auftraggeber zerstritten und der Vertrag kam nicht zustande, somit auch nicht mein Vertrag mit der Zeitarbeit.

Ich habe mich danach bei diversen Call-Centern und Zeitarbeitsfirmen beworben. Leider erfolglos. Was sicherlich zum einen auch an der Jahreszeit lag und zum anderen an meinem Alter – 56 Jahre!

Soviel zur Vorgeschichte.

Mitte Dezember habe ich dann einen Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II. Teil (SGB II) gestellt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte ich nicht, da ich in Baden-Württemberg ab Februar 2012 bis inkl. Juni 2012 auf 400 Euro-Basis gearbeitet habe und ab Juli 2012 sozialversicherungspflichtig.

Dies teilte ich alles dem Jobcenter in Gelnhausen mit, auch den Antrag habe ich ordnungsgemäß und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Danach wurden noch diverse Unterlagen von mir angefordert, die ich selbstverständlich – soweit ich sie hatte und auch auf die Schnelle beantragen konnte – an das Jobcenter weitergeleitet. 

Ich konnte seit dem Dezember 2012 die Miete nicht mehr bezahlen (Miete ist immer am 15. des Monats fällig). Meine Vermieterin war dann so kulant und hat die Mietzahlungen Dezember/Januar von der Kaution genommen (auf mein Drängen hin) mir aber die Kündigung zum 15.02.2013 ausgesprochen. Allerdings war meine Vermieterin auch nicht bereit, das entsprechende Formular zur Übernahme der Miete seitens des Sozialamtes auszufüllen mit der Begründung, dass sie nicht möchte, dass das Sozialamt Einblick in ihre Konten hat. Ich habe vergeblich versucht, ihr das auszureden, sie wollte aber nicht! Dies habe ich Anfang Januar dem Jobcenter mitgeteilt. Auch, dass mir die Wohnung zum 15.02.2013 gekündigt wurde (die schriftliche Kündigung habe ich an das Jobcenter weitergeleitet). Es kam keine Reaktion. Ganz im Gegenteil. Wieder ein Schreiben, das gewisse Unterlagen fehlen. Auf meine Nachfrage, was denn mit der Mietzahlung sei bzw. wie ich mich verhalten soll, da ich ja eine neue Wohnung brauche, kam einfach keine Antwort. .

Seit gestern habe ich dann auf mein Drängen hin von dem Jobcenter (nachdem ich am Telefon laut wurde und gefragt habe, ob ich denn ab 15.02. mir eine Parkbank im Kurpark suchen soll) die Auskunft bekommen, dass ich mir eine Wohnung suchen kann mit 45 qm, 279,00 Euro Miete zuzügl. Nebenkosten zuzügl. Heizkosten. Ich frage Sie, wo soll ich in diesen knapp 2 Wochen so schnell eine Wohnung bekommen.

Des weiteren habe ich um eine finanzielle Soforthilfe gebeten, da ich momentan über keinerlei Bargeld verfüge. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, das dürfen wir nicht, der Antrag ist noch nicht durch, weil noch das Scheidungsurteil fehlt auf dem vermerkt ist, dass ich von meinem Ex-Mann keinen Unterhalt bekomme (von dem ich wohlgemerkt seit 11 Jahren geschieden bin) noch fehlt. Ich habe damals in München gelebt und kann nicht einfach mal so dorthin fahren, um beim Amtsgericht dieses abzuholen. Es dauert mind. 3 Wochen, bis ich diese Kopie habe.

Ich bekomme zwar wöchentlich einen Lebensmittelgutschein, den aber auch erst seit 08.01.2013. Und beim Jobcenter wurde mir gesagt, dass dies eine einmalige Soforthilfe sei. Erst auf dem Rathaus in Bad Orb habe ich erfahren, dass dieser mir wöchentlich zusteht.

Ich verfüge über keinerlei Bargeld, um z. B. Bewerbungsgespräche wahrzunehmen, zu denen ich mit der Bahn fahren muss. Ich musste heute ein Bewerbungsgespräch in Frankfurt absagen, weil das Jobcenter sich weigert, mir das Fahrtgeld zu bezahlen. Das Jobcenter kann man auch als Arbeitsverhinderungsamt bezeichnen!

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Mir ist schon bewusst, dass man für diesen Antrag diverse Unterlagen benötigt und das die Mitarbeiter diese Vorschriften nicht erstellt haben. Aber man muss doch so flexibel sein, dass man mir mal 200 Euro überweist, damit ich diverse Angelegenheiten erledigen kann. Den vollen Betrag, der mir hier evtl. zusteht, den verlange ich doch noch gar nicht! Und sollte ich wider Erwarten falsche Angaben gemacht haben, kann das Jobcenter ja den Betrag zurück verlangen.

Wenn ich dies aber den Mitarbeitern des Jobcenters mitteile, bekomme ich – wie von einem Tonband – immer die gleiche Antwort: Dann müssen sie sich das Geld eben leihen. Das ist der Standardsatz!!

Wenn ich daraufhin antworte, dass ich niemanden habe, von dem ich das Geld leihen könnte, da in der heutigen Zeit die Leute nicht einfach so die Scheine zuhause herumliegen haben, bekomme ich nur ein Schulterzucken und die Antwort: Da können wir leider auch nichts machen.

Diese Aussagen sind eine Unverschämtheit und eine Sauerei. SO GEHT MAN NICHT MIT MENSCHEN UM!!

Denn wenn ich Bewerbungsgespräche schon bekomme und ich habe nächste Woche Montag wieder eines, ist doch die Wahrscheinlichkeit groß, dass ich einen Job bekomme und ich weg bin von staatlicher Hilfe, die ich nur beantragt habe, weil es momentan nicht anders möglich ist!

Aber nein – ich bekomme dann noch den Vorschlag, eine 3-monatige Wiedereingliederung zu machen. Wenn ich aber sage, dass ich keine Wiedereingliederung brauche, da ich seit 40 Jahren fast ununterbrochen arbeite, geht man darauf gar nicht ein – im Gegenteil: Es wird wieder über Wiedereingliederungsmaßnahmen geredet. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Mitarbeiter vom Jobcenter in Gelnhausen einer Gehirnwäsche unterzogen wurden. 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie in dieser Angelegenheit positiv Einfluss nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

 

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