11. 3. Antrag beim Jobcenter

Also ging ich am Tag nach der Entlassung zum Jobcenter und wollte mir meinen Antrag holen. Da ich ja ein

halbes Jahr gearbeitet habe, musste ich einen Neuantrag ausfüllen. Ich wurde aber wieder weggeschickt, weil die

zuständige Sachbearbeiterin nicht anwesend war. Ich solle dann den Tag darauf nochmals erscheinen. Ich am

darauffolgenden Tag wieder hin. Hatte alle Unterlagen für einen Neuantrag dabei. Die Sachbearbeiterin schaute

mich zum einen menschenverachtend an und zum anderen pfefferte sie mich an, dass ich ja vom vorigen Antrag

zuviel Regelsatz bekommen hätte. Ich fragte nach, wie sie darauf kommt. Sie meinte, dass sie das nach Durchsicht

meiner Kontoauszüge erkennen könne. Denn ich hätte dem Jobcenter nie eine Gehaltsabrechnung geschickt.
Mein

Einwand, dass ich das selbstverständlich getan habe und das es wohl ihr Fehler sei, meinte sie in einem sehr

scharfen Ton - und das ist der O-Ton: "Ich war das nicht!!" Damit war für sie das "Gespräch" beendet, sie

drückte mir dann noch den Antrag in die Hand und gab mir einen Termin zur Wiederabgabe ca. 2 Wochen später.

Meine Gehaltsabrechnungen habe ich immerum den 10. eines Monats bekommen. Die 1. Gehaltsabrechnung habe

ich in den für Unterlagen vorhandenen Briefkasten des Jobcenters geworfen - und zwar noch vor 8 Uhr.

Außerdem hatte das Jobcenter meinen Arbeitsvertrag und das Jobcenter überwies ja auch dem Arbeitgeber diesen

Eingliederungszuschuß. Somit hatten sie das "Gehalt" 3-fach vorliegen.

Aber wie wir Hartzer alle wissen, sind Jobcenter reine Schlampläden und wenn sie nicht wollen, dann wollen sie

eben nicht.

Als ich 2 Wochen später meinen Antrag abgeben wollte, war diese Jobcenter-Mitarbeiterin im Urlaub. Und das für

längere Zeit. Der Kollege dieser Mitarbeiterin (übrigens sehr nett und freundlich) fragte, ob ich denn am nächsten

Tag wieder kommen könnte, dann geht er den Antrag mit mir durch. Da ich am nächsten Tag sowieso einen

Termin bei meinem Fallmanager hatte, habe ich zugestimmt.

Am nächsten Tag gab ich meine Unterlagen ab - es war alles soweit ok. Danach zum Fall-Manager. Die üblichen

Floskeln, Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben. Im Dezember möchte er mit mir über eine

Umschulung zur Buchhalterin sprechen, diese solle ein halbes Jahr dauern und selbstverständlich steht mir danach

die Welt offen. Diese Schulung habe ich aber schon im Vorfeld abgelehnt, weil die mir nichts bringt. Wenn diese

Schulung vorbei ist, bin ich 59. Welches Unternehmen stellt eine Buchhalterin ein, die 59 Jahre ist und frisch von

der "Schule" kommt??

Hier bei uns gibt es für den öffentlichen Nahverkehr ein sogenanntes "Sozialticket". Das ist eine vergünstigte

Monatsfahrkarte für knapp 30 Euro und muss von Sozialhilfeempfängern selbst bezahlt werden, so auch von uns

Hartzern. Außer wenn man an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt, dann übernimmt die Kosten das

Jobcenter. Vom Fall-Manager wurde mir doch tatsächlich vorgeschlagen, dass ich mir dieses Ticket holen soll. Ich

meinte, das würde sich nicht lohnen, so oft fahre ich nicht mit dem Bus. Daraufhin meinte er, dass ja wohl

Vorstellungsgespräche vorgehen. Klar meinte ich, zahlt mir das Jobcenter dieses Ticket?! Er meinte nein, das

würden sie nicht tun. Ich dachte ich bin im falschen Firm. Ich soll mir ein Sozialticket holen, es selbst bezahlen und

das Jobcenter spart schon wieder mal die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch......!!!!

Ca. 2 Wochen später bekam ich ein Schreiben der Jobcenter-Mitarbeiterin, dass ich zu viel Geld bekommen hätte

und ich solle es zurück zahlen - und zwar auf einmal, Ratenzahlungen werden nicht akzeptiert. Ich hätte bis

06.11.2014 Zeit, mich zu diesem Vorfall zu äußern. Noch am gleichen Tag habe ich einen Anwalt gefunden,

schickte ihm die Unterlagen. Er informierte sofort das Jobcenter, dass er Akteneinsicht beantragt und das sie die

Frist 06.11.2014 aussetzen sollen. Am 07.11.2014 bekam ich wiederum ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich jetzt

den Betrag zu zahlen hätte, da ich mich ja nicht zum Fall geäußert habe. Dieses Schreiben wurde von mir gleich

dem Anwalt weitergeleitet.

Zu Angelegenheit kann ich noch nicht mehr sagen, denn hierüber ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen

worden. Wenn das der Fall ist, werde ich selbstverständlich berichten.
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